Sie benötigen Unterstützung bei einem Bauantrag, einer Nutzungsänderung oder einer Bestandsaufnahme in Aschaffenburg? Als bauvorlageberechtigte Architektin begleite ich Ihr Vorhaben von der ersten Prüfung bis zu den erforderlichen Planunterlagen.
In Aschaffenburg begleite ich Bauherren bei Bauanträgen im Bestand und bei kleineren Wohnbauprojekten – von der ersten Einordnung bis zu den einreichfähigen Unterlagen.
Typische Vorhaben: Anbau, Dachgeschossausbau, Aufstockung, Umbau, neue Wohneinheit, bauliche Änderungen sowie die nachträgliche Genehmigung bereits ausgeführter Maßnahmen.
Welche Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus dem konkreten Vorhaben und der planungsrechtlichen Situation des Grundstücks. Diese Klärung steht am Anfang der Zusammenarbeit.
Aschaffenburg liegt an der Grenze zu Hessen und im Einzugsbereich der Rhein-Main-Region. Der Druck auf Wohnraum und die Umnutzung bestehender Gewerbe- und Büroflächen sind hier ein wiederkehrendes Thema.
Typische Fälle: Gewerbe zu Wohnen, Keller zu Wohnraum, zusätzliche Wohneinheit, Ferienwohnung, Monteurunterkunft, Büro zu Wohnung, Ladenlokal mit anderer Nutzung sowie die nachträgliche Genehmigung einer bestehenden Nutzung.
Eine Nutzungsänderung kann Planunterlagen und ein förmliches Verfahren erfordern, auch wenn baulich kaum etwas verändert wird. Als Architektin für Nutzungsänderung in Aschaffenburg können Sie Ihren Fall vorab prüfen lassen.
Bestandsaufnahme und Bestandspläne in Aschaffenburg betreffen häufig Gebäude, die über die Jahre erweitert oder umgebaut wurden, ohne dass die Unterlagen nachgeführt wurden.
Leistungen: Vor-Ort-Aufmaß, digitale Bestandsgrundrisse, Digitalisierung vorhandener Pläne, Neuerfassung bestehender Gebäude und – wo erforderlich – einfache Schnitte und Ansichten.
Die Ergebnisse dienen unmittelbar als Grundlage für Bauantrag, Nutzungsänderung oder Wohnflächenberechnung.
Wohnflächenberechnung nach WoFlV in Aschaffenburg: entweder auf Basis vorhandener, verwertbarer Pläne oder gemeinsam mit einer Bestandsaufnahme.
Anlässe sind Verkauf, Vermietung, Bestandsdokumentation, Bauantrag, Nutzungsänderung sowie fehlende oder widersprüchliche Flächenangaben – etwa in älteren Mietverträgen oder Exposés.
Stadt Aschaffenburg – Bauaufsichtsbehörde
Aschaffenburg ist eine kreisfreie Stadt mit eigener Bauaufsichtsbehörde. Für Grundstücke im Stadtgebiet ist die Stadt Aschaffenburg zuständig; für Objekte in den Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg in der Regel das Landratsamt Aschaffenburg. Die Zuständigkeit wird vor der Einreichung geklärt.
Angaben zu Verfahrensdauer und Gebühren mache ich bewusst nicht pauschal – sie hängen vom Vorhaben und der Auslastung der zuständigen Stelle ab.
Aschaffenburg liegt nahe der Grenze zu Hessen. Für Vorhaben gilt jedoch das Recht des Bundeslandes, in dem das Grundstück liegt – bei Objekten im Stadtgebiet also bayerisches Bauordnungsrecht. Bei Vorhaben knapp jenseits der Grenze ändert sich die Grundlage.
In gewachsenen Wohnlagen ist Nachverdichtung ein häufiges Thema. Dabei entscheidet regelmäßig die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB darüber, was sich einfügt.
Im Bereich der historischen Stadtstruktur können zusätzliche Anforderungen bestehen. Ob Ihr Objekt betroffen ist, wird konkret geprüft, statt allgemein angenommen.
Die Zuständigkeit unterscheidet sich zwischen kreisfreier Stadt und Landkreis. Auch örtliche Satzungen können abweichen.
Prüfung der Voraussetzungen und Erstellung der Unterlagen für die Nutzungsänderung.
Planung und Genehmigungsunterlagen für eine Erweiterung im Bestand.
Aufteilung bestehender Flächen zur Schaffung einer weiteren, eigenständig nutzbaren Wohnung.
Aufmaß und digitale Grundrisse für ein Gebäude ohne aktuelle Unterlagen.
Flächenermittlung nach WoFlV als belastbare Grundlage für Mietverträge.
Sie senden mir die Objektadresse, eine kurze Projektbeschreibung sowie vorhandene Pläne, Fotos oder sonstige Unterlagen.
Ich sichte Ihre Angaben und ordne ein, welche Planungsleistungen und Unterlagen für Ihren Fall sinnvoll bzw. erforderlich sind.
Die erforderlichen Zeichnungen, Berechnungen und Antragsunterlagen werden erstellt – abgestimmt auf Ihr Vorhaben.
Die Unterlagen werden für die zuständige Behörde oder für die vorgesehene weitere Verwendung aufbereitet.
Angemessener Preis
„Die beste Architektin in Unterfranken, kann ich jederzeit weiterempfehlen 👍🏻“
S. S.
Quelle: Google Rezension
„Wir haben die Architektin für unsere Nutzungsänderung beauftragt. Alles lief unkompliziert und die Unterlagen wurden online bei der Behörde eingereicht. Wir sind sehr zufrieden und können Bauantrag-Check weiterempfehlen."
A. M.
„Der Bauantrag-Check war für unseren Dachausbau eine gute erste Orientierung. Die Hinweise waren verständlich und haben uns geholfen zu sehen, welche Schritte und Fachleute als Nächstes wichtig sind."
O. K.
Schicken Sie mir die Objektadresse und eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens. Ich prüfe anhand Ihrer Angaben, welche Planungsleistungen und Unterlagen für Ihren Fall sinnvoll bzw. erforderlich sind.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Genehmigungsplanung und Antragsunterlagen.
Umnutzung im Bestand – Prüfung und Planung.
Aufmaß, Bestandspläne, Wohnflächenberechnung.
Einordnung der baurechtlichen Ausgangslage.
Neben Aschaffenburg betreue ich Bauanträge, Nutzungsänderungen und Bestandsaufnahmen auch in weiteren bayerischen Städten: