Bauantrag-Check | Architektur & Planung ist das Architekturbüro von Nataša Antonić. Hier finden Sie Antworten zu unseren Leistungen – von der Grundlagenermittlung über den Bauantrag bis zur Ausführungsplanung – und zum Ablauf einer Zusammenarbeit.
Bauantrag-Check | Architektur & Planung ist das Architekturbüro von Nataša Antonić. Wir übernehmen konkrete Architektur- und Planungsleistungen mit Schwerpunkt auf Bauanträgen, Nutzungsänderungen und Baugenehmigungen sowie Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung in den Leistungsphasen 1–5.
Wir arbeiten insbesondere für private Bauherren, Eigentümer und Unternehmen – zum Beispiel bei Neubauten, Anbauten, Aufstockungen, Umbauten, Dachausbauten, Nutzungsänderungen sowie bei nachträglichen Genehmigungen. Ob und in welchem Umfang wir Ihr Projekt begleiten können, klären wir individuell im Rahmen der Projektanfrage.
Ja. Die Erstellung von Bauantragsunterlagen gehört zu unseren Kernleistungen. Als Architekturbüro erarbeiten wir die für den Bauantrag erforderlichen Pläne, Nachweise und Beschreibungen und stimmen den Antrag im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs mit Ihnen ab.
Ja. Nutzungsänderungen – etwa von Gewerbe zu Wohnen, von Wohnen zu Praxis oder bei geänderter Nutzung einzelner Räume – sind ein Schwerpunkt unseres Büros. Wir prüfen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen und erstellen die erforderlichen Antragsunterlagen.
Wir bieten die Leistungsphasen 1 bis 5 an: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung. Welche Phasen für Ihr Projekt sinnvoll sind, hängt vom Vorhaben und dem gewünschten Leistungsumfang ab und wird im Angebot festgelegt.
In der Entwurfsplanung (LPH 3) wird das Vorhaben zeichnerisch und inhaltlich ausgearbeitet – mit Grundrissen, Ansichten, Schnitten und den maßgeblichen Angaben zu Konstruktion, Nutzung und äußerer Gestalt. Sie bildet die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
In der Genehmigungsplanung (LPH 4) werden die Bauantragsunterlagen erarbeitet, die zur Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen sowie die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Nachweise.
Ja. Die Ausführungsplanung (LPH 5) bieten wir projektbezogen an. Dabei werden die Pläne so detailliert ausgearbeitet, dass die ausführenden Firmen auf ihrer Grundlage arbeiten können. Ob LPH 5 beauftragt wird, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen im Angebot.
Für ein aussagekräftiges Angebot helfen uns eine kurze Beschreibung des Vorhabens, die Adresse des Grundstücks sowie – soweit vorhanden – Bestandspläne, Auszüge aus dem Bebauungsplan, Grundbuch- oder Katasterunterlagen. Falls Unterlagen fehlen, sagen wir Ihnen, welche wir zusätzlich benötigen.
Bestandspläne sind eine gute Grundlage, reichen aber nicht immer aus. Häufig sind sie veraltet, unvollständig oder stimmen nicht mit dem tatsächlichen Zustand überein. Ob die vorhandenen Unterlagen genutzt werden können oder ergänzt werden müssen, prüfen wir projektbezogen.
Ein Aufmaß oder Vor-Ort-Termin ist insbesondere im Bestand sinnvoll – etwa bei Umbauten, Nutzungsänderungen, Dachausbauten oder wenn keine belastbaren Bestandspläne vorliegen. Ob dies für Ihr Projekt erforderlich ist, klären wir im Vorfeld und stimmen den Umfang mit Ihnen ab.
Ja. Wir arbeiten deutschlandweit und wickeln Projekte weitgehend digital ab. Vor-Ort-Termine finden statt, wenn sie fachlich sinnvoll oder für Aufmaß, Bestandsaufnahme und Abstimmungen erforderlich sind.
Sie schildern uns Ihr Vorhaben über das Anfrageformular oder per E-Mail. Wir prüfen die Angaben, melden uns mit Rückfragen und schlagen einen passenden Leistungsumfang vor. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein individuelles Angebot – erst danach entscheiden Sie über eine Beauftragung.
Der Leistungsumfang wird immer projektbezogen definiert und schriftlich im Angebot festgehalten. Dort steht, welche Leistungsphasen, Planinhalte und Abstimmungen enthalten sind und welche Leistungen – zum Beispiel Fachplanungen Dritter – separat zu beauftragen sind.
Die Dauer hängt vom Umfang, der Komplexität und der Vollständigkeit der Grundlagenunterlagen ab. Für viele Bauvorhaben liegt die Bearbeitungszeit für die Planungs- und Bauantragsunterlagen im Bereich mehrerer Wochen. Einen realistischen Zeitrahmen nennen wir Ihnen im Angebot.
Die Kosten hängen vom Umfang der beauftragten Leistungen, der Projektgröße und den erforderlichen Nachweisen ab. Hinzu kommen behördliche Gebühren und – je nach Projekt – Leistungen weiterer Fachplaner. Sie erhalten von uns ein transparentes, projektbezogenes Angebot.
Ob und in welchem Umfang Statik, GEG-/Wärmeschutznachweis, Brandschutz, Schallschutz oder Vermessung erforderlich sind, ergibt sich aus dem Projekt und den landesrechtlichen Vorgaben. Diese Fachleistungen sind nicht automatisch in unserem Architekturangebot enthalten und werden projektbezogen geprüft und ggf. gesondert beauftragt.
Ja. Je nach Projekt binden wir weitere Architekten und externe Fachplaner ein. Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen in einem Netzwerk – nicht alle Fachplaner sind fest angestellt. So können wir für jedes Vorhaben die passende fachliche Konstellation zusammenstellen.
Ja. Auf Wunsch koordinieren wir die Zusammenarbeit mit externen Fachplanern – etwa Tragwerksplanung, Energieeffizienz, Brandschutz oder Vermessung. Ob und in welchem Umfang diese Koordination beauftragt wird, halten wir im Angebot fest.
Die Einreichung des Bauantrags ist projektbezogen möglich und wird im Angebot vereinbart. In vielen Fällen übernehmen wir die Einreichung; alternativ stellen wir die vollständigen Unterlagen zur Verfügung, damit Sie als Bauherrschaft den Antrag selbst einreichen können.
Nein. Die Entscheidung über einen Bauantrag liegt ausschließlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Wir bereiten die Unterlagen fachlich sorgfältig und nach den geltenden Vorgaben vor, können jedoch keine Baugenehmigung garantieren.
Nachforderungen des Bauamts sind im Genehmigungsverfahren nicht ungewöhnlich. Sie können im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs bearbeitet werden. Der Aufwand für zusätzliche oder umfangreichere Nachforderungen wird transparent abgestimmt.
Bestehende oder bereits ausgeführte Umbauten können unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich genehmigt werden. Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich und sinnvoll ist, hängt von Vorhaben, Bestand und den planungs- sowie bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen ab und wird projektbezogen geprüft.
Beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben über das Anfrageformular oder per E-Mail an info@bauantrag-check.de. Nach einer ersten Prüfung melden wir uns mit Rückfragen und einem konkreten Vorschlag für den Leistungsumfang. Auf dieser Basis erstellen wir Ihr individuelles Angebot.
Der Bauantrag-Check für 9,90 € zzgl. MwSt. bietet eine erste Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben. Er kann Hinweise zu möglichen Genehmigungspflichten, erforderlichen Unterlagen und sinnvollen nächsten Schritten geben. Er ersetzt jedoch keine vollständige Prüfung der Grundstücks- und Bestandsunterlagen, keine individuelle Architektur- oder Fachplanung und keine Entscheidung der zuständigen Baubehörde.
Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information zu unseren Architektur- und Planungsleistungen und ersetzen keine individuelle Beratung, keine projektbezogene Planung und keine Entscheidung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Für Ihr konkretes Vorhaben erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bauantrag, Nutzungsänderung oder Genehmigungsplanung: Wir prüfen Ihre Grundlagen und erstellen Ihnen ein individuelles, projektbezogenes Angebot.