Aufteilungsplan und Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung — von der bau­vor­la­ge­be­rech­tig­ten Architektin

Ich prüfe Ihr Gebäude, erstelle den Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG und begleite den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung — notarsfertig, zum Festpreis. Eine Ansprechpartnerin von der ersten Frage bis zur Bescheinigung.

Bis 2 Einheiten 1.100 € · bis 5 Einheiten 1.600 € · bis 10 Einheiten 2.200 € zzgl. MwSt.

Kostenlose Vorabprüfung vor der Beauftragung

Bevor Sie einen Auftrag erteilen, prüfe ich die wichtigsten Voraussetzungen Ihres Vorhabens.

Umwandlungsrecht

Ist Ihr Objekt möglicherweise von § 250 BauGB oder einer Erhaltungssatzung betroffen?

Bestandspläne

Sind vorhandene Pläne für den Aufteilungsplan verwertbar oder ist ein neues Aufmaß erforderlich?

Baurechtlicher Bestand

Gibt es erkennbare Abweichungen oder bauliche Veränderungen, die vor der Aufteilung geklärt werden sollten?

Die Vorabprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Unterlagen und Schritte für Ihr Vorhaben erforderlich sind.

Wann Sie einen Aufteilungsplan und eine Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung brauchen

Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen

Wer ein Mehrfamilienhaus aufteilen möchte, begründet damit eigenständiges Wohnungseigentum. Nach Abschluss des rechtlichen Teilungsvorgangs können die einzelnen Einheiten jeweils ein eigenes Grundbuchblatt erhalten – die Grundlage für einen späteren Einzelverkauf Eigentumswohnungen.

Erbteilung und Schenkung

Wenn Sie ein Haus aufteilen, Erbengemeinschaft inbegriffen, schaffen klar definierte Einheiten eine nachvollziehbare Grundlage. Sie können später für die Zuordnung von Eigentum, für Übertragungen oder für die Nachlassplanung herangezogen werden.

Wohnen und Gewerbe trennen

Sie möchten Wohnung und Gewerbe trennen? Wohn- und Gewerbeeinheiten lassen sich innerhalb der Eigentumsstruktur eindeutig zuordnen und getrennt darstellen – zeichnerisch und in der späteren Teilungserklärung.

Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus aufteilen

Ein Zweifamilienhaus in zwei Wohnungen aufteilen oder eine Einliegerwohnung abtrennen ist – abhängig von den rechtlichen und baulichen Voraussetzungen – im Bestand möglich. Die Ausgangslage prüfe ich vorab.

Aufteilungsplan erstellen lassen – so läuft es ab

Kostenlose Vorabprüfung

Sie senden Adresse, Anzahl der geplanten Einheiten und vorhandene Unterlagen. Ich prüfe die Ausgangslage und melde mich in der Regel noch am selben Werktag.

Festpreis-Angebot

Sie erhalten ein verbindliches Angebot auf Grundlage der Anzahl der Einheiten und des tatsächlichen Leistungsumfangs.

Aufmaß vor Ort

Ich komme selbst und prüfe dabei auch die baurechtliche Ausgangslage.

Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG

Ich erstelle die erforderlichen Planunterlagen mit einheitlicher Kennzeichnung und Zuordnung der geplanten Einheiten.

Fertige Antragsmappe

Aufteilungsplan, ausgefülltes Antragsformular Ihres zuständigen Bauamts, alle Anlagen. Sie unterschreiben die Pläne und reichen die Mappe beim Bauamt ein.

Weitergabe an den Notar

Nach Erteilung der Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung können die Unterlagen für die notarielle Teilungserklärung verwendet werden.

Schritte 1–5 übernehme ich vollständig. Die Einreichung erfolgt durch Sie als Eigentümer. Die Beurkundung der Teilungserklärung und die Grundbucheintragung erfolgen durch Ihr Notariat.

Warum eine bau­vor­la­ge­be­rech­tigte Architektin?

Bundesweite Anbieter vermitteln Ihren Auftrag an einen Architekten aus einem Netzwerk. Bei mir arbeiten Sie durchgehend mit derselben Person: Ich messe vor Ort auf, zeichne, unterschreibe und erstelle Ihre Antragsmappe.

Der entscheidende Unterschied zeigt sich, wenn etwas nicht stimmt. Ausgebaute Dachgeschosse, zusammengelegte Wohnungen, umgenutzte Keller — vieles davon ist nie genehmigt worden, und genau daran scheitern Abgeschlossenheitsanträge am häufigsten. Als bauvorlageberechtigte Architektin erkenne ich das bereits beim Aufmaß, bevor Sie den Antrag stellen, und kann den Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung direkt selbst stellen. Ein vermittelter Planer muss Sie an dieser Stelle weiterschicken.

Eingetragene Architektin, Bayerische Architektenkammer

Bauvorlageberechtigung – auch tätig in Baden-Württemberg und Hessen

Berufshaftpflichtversicherung

Aufteilungsplan, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Genehmigungsplanung aus einer Hand

Warum Aufteilungspläne häufig nachgebessert werden müssen

Wenn ein Aufteilungsplan abgelehnt oder zur Nachbesserung zurückgegeben wird, liegt das meist an wenigen wiederkehrenden Punkten. Auch ein mögliches Aufteilungsplan Umwandlungsverbot am Standort wird deshalb frühzeitig geprüft.

Unvollständige oder unklare Pläne

Vollständige, einheitlich aufgebaute Planunterlagen.

Uneinheitliche Nummerierung

Klare und durchgängige Kennzeichnung der Einheiten.

Unklare Zuordnung

Keller, Nebenräume, Garagen oder Stellplätze werden eindeutig zugeordnet.

Bauliche Abweichungen vom genehmigten Bestand

Auffälligkeiten werden frühzeitig erkannt und der weitere Klärungsbedarf kann abgestimmt werden.

Fehlende oder nicht nutzbare Bestandspläne

Falls erforderlich, kann der Bestand neu aufgenommen werden.

Mögliche Einschränkungen durch Umwandlungsrecht

Prüfung der konkreten Ausgangslage vor Beauftragung.

Aufteilungsplan Kosten und Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung Kosten

Klare Festpreise nach Anzahl der geplanten Einheiten. Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie tatsächlich erforderlich sind.

Aufteilungsplan – Festpreis

1.100 €

zzgl. MwSt.

1.600 €

2.200 €

individuelles Angebot

Zusatzleistungen

Alle Preise zzgl. MwSt. Fehlen verwertbare Pläne, kann der Bestand im Rahmen einer Bestandsaufnahme neu aufgenommen werden.

Nicht enthalten

Behördengebühren werden von der zuständigen Stelle separat erhoben und richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung.

Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Festpreis-Angebot. Keine Nachberechnung bei unverändertem Leistungsumfang.

So wissen Sie vorab, welche Mehrfamilienhaus aufteilen Kosten und welche Haus aufteilen Kosten auf Sie zukommen – ohne „Preis auf Anfrage“.

Für Notariate und Maklerbüros

Sie betreuen einen Mandanten oder Eigentümer, der ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen möchte? Ich erstelle die erforderlichen Aufteilungspläne und begleite die Vorbereitung der Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Sie haben eine feste Ansprechpartnerin, klare Zuständigkeiten und verbindliche Planunterlagen für die weitere notarielle Bearbeitung.

Aufteilungsplan in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen

Mein Büro befindet sich in Bayern. Aufteilungspläne und die Vorbereitung der Abgeschlossenheitsbescheinigung übernehme ich für Objekte in ganz Bayern – unter anderem in München, Augsburg, Nürnberg, Ingolstadt, Regensburg, Landshut, Rosenheim, Würzburg, Erlangen, Fürth, Bamberg, Bayreuth, Passau sowie im Allgäu rund um Kempten und im Raum Aschaffenburg. Auch in Ulm, im übrigen Baden-Württemberg und in Hessen bin ich tätig.

Ein Ortstermin ist je nach Projekt möglich, etwa wenn der Bestand aufgenommen oder überprüft werden muss. Die Anfahrt ist im gesamten Tätigkeitsgebiet im Festpreis inklusive.

Häufige Fragen zu Aufteilungsplan und Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung

Kostenlose Vorabprüfung anfordern

Kurz Objekt, geplante Einheiten und Ausgangslage schildern – Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein rechtssicher kalkuliertes Festpreis-Angebot.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.