Bauantrag in Thüringen – Das müssen Sie wissen

In Thüringen regelt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) die Anforderungen an Bauvorhaben.

Wer ist zuständig für Bauanträge in Thüringen?

Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden – in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.

Welche Verfahrensarten gibt es in Thüringen?

  • Verfahrensfreie Vorhaben (nach § 60 ThürBO)
  • Genehmigungsfreistellung (nach § 61 ThürBO)
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (nach § 63 ThürBO)
  • Baugenehmigungsverfahren (nach § 62 ThürBO)

Wie lange dauert ein Bauantrag in Thüringen?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Verfahrensart und Kommune. Im vereinfachten Verfahren gilt eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten.

Was kostet eine Baugenehmigung in Thüringen?

Die Gebühren richten sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung und hängen von Art und Umfang des Bauvorhabens ab.

Fazit

Ein Bauantrag in Thüringen erfordert die Einhaltung der ThürBO und der jeweiligen örtlichen Vorschriften.