In Thüringen regelt die Thüringer Bauordnung (ThürBO) die Anforderungen an Bauvorhaben.
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen sind die unteren Bauaufsichtsbehörden – in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Verfahrensart und Kommune. Im vereinfachten Verfahren gilt eine Bearbeitungsfrist von etwa 3 Monaten.
Die Gebühren richten sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung und hängen von Art und Umfang des Bauvorhabens ab.
Ein Bauantrag in Thüringen erfordert die Einhaltung der ThürBO und der jeweiligen örtlichen Vorschriften.