In Nordrhein-Westfalen können Carports unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden. Die Regelungen finden sich in der Bauordnung NRW (BauO NRW).
Nach § 62 BauO NRW können Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 100 m² genehmigungsfrei sein.
Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch bei verfahrensfreien Carports müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere Bebauungsplan, Abstandsflächen und Gestaltungsvorgaben.
Ein Carport kann in NRW genehmigungsfrei sein, wenn die Voraussetzungen der BauO NRW erfüllt sind. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine baurechtliche Vorabklärung.