Ob eine Garage oder ein Carport genehmigungspflichtig ist, hängt von Größe, Lage und Landesrecht ab.
Ob für eine Garage oder einen Carport eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Bundesland, der Größe, der Lage auf dem Grundstück sowie den Festsetzungen des Bebauungsplans ab. In manchen Fällen können Garagen oder Carports verfahrensfrei sein, in vielen Fällen ist jedoch eine Baugenehmigung erforderlich.
Garagen und Carports werden häufig als einfache Bauvorhaben wahrgenommen. Tatsächlich unterliegen sie jedoch klaren bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorgaben. Besonders die Größe, die Grenzbebauung und die Vorgaben des Bebauungsplans sind entscheidend.
Ob für eine Garage oder einen Carport eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.