Eine Nutzungsänderung ist häufig genehmigungspflichtig – auch ohne bauliche Veränderungen.
Ob für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Bundesland, der bisherigen und der geplanten Nutzung sowie den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben ab. In vielen Fällen ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, selbst wenn keine baulichen Maßnahmen vorgesehen sind.
Bei Nutzungsänderungen besteht häufig Unsicherheit, da sie nicht immer mit sichtbaren baulichen Maßnahmen verbunden sind. Dennoch können sich durch eine neue Nutzung andere Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze, Schallschutz oder Nachbarschaftsverträglichkeit ergeben.
Ob für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.