Der Bau-Turbo kann bei bestimmten Wohnungsbauvorhaben zusätzliche Spielräume eröffnen – zum Beispiel bei Nutzungsänderungen, Aufstockungen oder der Schaffung zusätzlicher Wohnungen. Wir prüfen, ob § 246e BauGB für Ihr Vorhaben relevant sein kann und übernehmen bei Bedarf die Genehmigungsplanung.
§ 246e BauGB schafft unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche planungsrechtliche Möglichkeiten für Wohnungsbauvorhaben. Relevant kann die Regelung insbesondere dann sein, wenn rechtmäßig errichtete Gebäude zu Wohnzwecken umgenutzt, erweitert oder um zusätzliche Wohnungen ergänzt werden sollen.
Wichtig: Der Bau-Turbo ist kein automatischer Genehmigungsanspruch. Ob die Regelung angewendet werden kann, hängt vom konkreten Vorhaben, Standort und insbesondere von der Zustimmung der zuständigen Gemeinde ab.
Der auch als „Bauturbo“ bezeichnete Ansatz betrifft das Bauplanungsrecht. Brandschutz, sichere Erschließung und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen entfallen dadurch nicht.
Diese Fälle können in Betracht kommen, wenn Sie Wohnraum schaffen möchten. Die Beispiele sind keine Zusage, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gewerbe, Büro oder Nebenräume sollen künftig Wohnraum werden. Genehmigter Bestand und Eignung für das Wohnen sind zu klären.
Ein rechtmäßig errichtetes Gebäude wird nach oben erweitert, um zusätzliche Wohnungen zu schaffen.
Ein Anbau schafft neue Wohnungen oder macht vorhandenen Wohnraum wieder nutzbar. Eine reine Flächenvergrößerung genügt nicht automatisch.
Durch die Änderung eines bestehenden Gebäudes sollen neue Wohneinheiten entstehen.
Bisher ungenutzter oder nicht mehr nutzbarer Wohnraum soll durch bauliche Maßnahmen wieder bewohnbar werden.
Rechtmäßig errichtete Gebäude sollen für Wohnzwecke angepasst werden – einschließlich erforderlicher Änderungen.
Auch bei Anwendung des Bau-Turbos bleibt eine baurechtliche Prüfung erforderlich. Wir prüfen zunächst, ob das Vorhaben bereits nach den regulären Vorschriften genehmigungsfähig ist und ob § 246e BauGB zusätzliche Spielräume eröffnen kann.
Bei offenen Grundsatzfragen kann eine Bauvorprüfung helfen, die nächsten Planungsschritte einzuordnen.
Für rechtmäßig errichtete Gebäude kann eine Nutzungsänderung zu Wohnzwecken in Betracht kommen: Gewerbe zu Wohnen, Büro zu Wohnen, bestehende Nebenräume zu Wohnzwecken, die Umnutzung eines Bestandsgebäudes oder eine zusätzliche Wohneinheit im Bestand.
Ob § 246e BauGB für eine konkrete Nutzungsänderung tatsächlich anwendbar ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
§ 246e BauGB ist Bundesrecht und grundsätzlich deutschlandweit relevant. Die konkrete Anwendung hängt jedoch vom jeweiligen Vorhaben, der örtlichen Situation und der Entscheidung der zuständigen Gemeinde ab.
Der Bau-Turbo ist kein eigenes vereinfachtes Formular, sondern Teil der planungsrechtlichen Prüfung eines konkreten Bauvorhabens. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Regelung selbst, sondern ob das gesamte Vorhaben baurechtlich tragfähig ist.
Eine bauvorlageberechtigte Architektin prüft die Ausgangslage, erstellt erforderliche Planunterlagen und bearbeitet – wenn sinnvoll und beauftragt – den Bauantrag oder die Nutzungsänderung weiter.
Beschreiben Sie den Standort, die heutige und die geplante Nutzung. Wählen Sie die gewünschte Leistung. Wir ordnen Ihr Vorhaben persönlich ein und besprechen den Planungsumfang und ein individuelles Angebot.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Offizieller Gesetzestext: § 246e BauGB
Bau-Turbo und Nutzungsänderung in Bayern