Sie möchten ein Bestandsgebäude als Wohnung, Ferienunterkunft oder für einen neuen Betrieb nutzen? Wir ordnen das Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern nach Standort, Genehmigungsstand und Nutzungsbeschreibung ein.
Eine dauerhafte Wohnung und eine Unterkunft für wechselnde Gäste sind nicht ohne Weiteres dieselbe Nutzung. Ebenso ist ein vorhandenes Nebengebäude nicht automatisch für Aufenthaltszwecke zugelassen. Für die Planung beschreiben wir daher die tatsächliche künftige Nutzung möglichst genau.
Die Stadt Rostock erläutert die Antragstellung für genehmigungsbedürftige Nutzungsänderungen. Diese Behördeninformation ist eine Orientierung und keine Entscheidung für jedes Objekt im Land. Außerhalb bebauter Ortsbereiche und bei touristischen Nutzungen ist die planungsrechtliche Lage frühzeitig zu betrachten.
Rostock: Nutzungsänderung im Vollverfahren
Die geplante Vermietungsform und Belegung werden gegenüber der Wohnnutzung dargestellt.
Standort und Erschließung werden vor der detaillierten Raumplanung geprüft.
Der Wechsel zu einer Unterkunft kann neue Anforderungen an Sicherheit und Räume auslösen.
Vorhandene Erschließung und genehmigter Bestand bestimmen die Planungsschritte.
Bei Gästeunterkünften sind die tatsächliche Belegung, Zugänge und Rettungswege wichtige Angaben. Bei einer Scheune oder einem Nebengebäude ist zuerst zu klären, ob die geplante Aufenthaltsnutzung am Standort in Betracht kommt.
Für Ihr Grundstück wird die zuständige untere Bauaufsicht ermittelt. Ob es in Rostock oder einer anderen Gemeinde liegt, beeinflusst die Zuständigkeit. Die vorgesehene Nutzung und vorhandene Bescheide bilden die Grundlage für den passenden Antrag.
Wir prüfen nicht nur Ihre geplante Nutzung, sondern auch mögliche baurechtliche Konflikte im Bestand. Eine bauvorlageberechtigte Architektin begleitet die architektonische Planung persönlich. Erforderliche Fachnachweise und die für Ihr Vorhaben geltende Bauvorlageberechtigung klären wir vor Beauftragung.
Viele Nutzungsänderungen starten ab 1.290 €. Maßgeblich sind der tatsächliche Planungsumfang und die vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Angebot; Behördengebühren und externe Fachnachweise sind gesondert zu berücksichtigen.
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Nein. Die tatsächliche Betriebs- und Vermietungsform muss beschrieben und am Standort eingeordnet werden.
Sie bietet allgemeine Orientierung. Zuständigkeit und Einzelfallentscheidung sind für den tatsächlichen Objektstandort zu klären.
Belegung, Aufenthaltsdauer, Zugänge und Betriebsform ergänzen Grundrisse und vorhandene Genehmigungen.
Das hängt unter anderem von der planungsrechtlichen Lage und der baulichen Eignung ab. Eine vorhandene Gebäudehülle genügt nicht.
Die geplante Nutzung muss nicht nur in den Grundriss passen. Standort und sichere Erreichbarkeit können entscheidende Voraussetzungen sein.
Beschreiben Sie die bisherige und die gewünschte Nutzung. Wählen Sie im Formular das Bundesland Ihres Objekts. Wir melden uns persönlich mit einer ersten Einordnung und dem weiteren Vorgehen.
Zum Beispiel: Gewerbe zu Wohnung, Keller zu Wohnraum, Ferienwohnung oder Praxis.
Unverbindliche Anfrage. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Projekts verwendet.
Rostock: Nutzungsänderung im Vollverfahren
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Nutzungsänderung: Leistung und Anfrage
Bauantrag und Genehmigungsplanung