Wir helfen Ihnen, ein bestehendes Gebäude in Sachsen-Anhalt für eine neue Nutzung einzuordnen. Alte Bescheide, aktuelle Räume und Ihr Vorhaben werden vor einer möglichen Antragsplanung miteinander verglichen.
Ein leerstehendes Gebäude ist nicht automatisch frei für jede neue Nutzung. Ob eine ehemalige Gewerbefläche als Wohnung oder ein Dachraum als zusätzliche Einheit geeignet ist, ergibt sich aus dem genehmigten Bestand und den geltenden Anforderungen.
Die Standortzulässigkeit nach Bauplanungsrecht ist neben der Landesbauordnung zu betrachten. Gerade bei Leerstand ist der vorhandene Genehmigungsstand wichtig: Ein lange nicht genutzter Raum muss dennoch anhand belastbarer Unterlagen eingeordnet werden.
Sachsen-Anhalt: Zuständigkeiten der Bauaufsicht
Die letzte genehmigte Nutzung und die Standortlage bilden den Ausgangspunkt.
Der neue Grundriss wird mit Erschließung und Bestandsunterlagen verbunden.
Eine eigenständige Arbeitseinheit ist gegenüber der bisherigen Wohnnutzung einzuordnen.
Aufenthaltszweck und Besucheraufkommen können neue Anforderungen ergeben.
Wir betrachten Abweichungen zwischen Plänen und Realität, die Eignung der Räume und sichere Erschließung. Bei einer zusätzlichen Wohneinheit sind vorhandene Zugänge und Rettungswege ebenso wichtig wie eine klare Trennung der Nutzungen.
Das Landesministerium nennt die unteren Bauaufsichtsbehörden für Genehmigungen und Bauüberwachung. Dazu gehören die Bauordnungsämter der Landkreise, kreisfreien Städte und bestimmter kreisangehöriger Städte. Die Zuordnung wird für Ihre Objektadresse geklärt.
Wir prüfen nicht nur Ihre geplante Nutzung, sondern auch mögliche baurechtliche Konflikte im Bestand. Eine bauvorlageberechtigte Architektin begleitet die architektonische Planung persönlich. Erforderliche Fachnachweise und die für Ihr Vorhaben geltende Bauvorlageberechtigung klären wir vor Beauftragung.
Viele Nutzungsänderungen starten ab 1.290 €. Maßgeblich sind der tatsächliche Planungsumfang und die vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Angebot; Behördengebühren und externe Fachnachweise sind gesondert zu berücksichtigen.
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Die Landesinformation nennt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Die passende Behörde wird anhand des Grundstücksstandorts zugeordnet.
Nein. Wir benötigen die vorhandenen Unterlagen, um die baurechtliche Ausgangslage nachvollziehbar zu beurteilen.
Umbauten oder Abweichungen können die Grundlage der neuen Planung verändern. Alte Zeichnungen allein zeigen nicht immer den heutigen Zustand.
Das hängt vom Umfang der Tätigkeit, vom Standort und von der bisherigen Genehmigung ab. Arbeit zu Hause und eigenständige Büronutzung sind zu unterscheiden.
Wir klären, welche Bescheide und Bestandsunterlagen verfügbar sind. Eine ungesicherte Ausgangsnutzung wird nicht stillschweigend als genehmigt angenommen.
Beschreiben Sie die bisherige und die gewünschte Nutzung. Wählen Sie im Formular das Bundesland Ihres Objekts. Wir melden uns persönlich mit einer ersten Einordnung und dem weiteren Vorgehen.
Zum Beispiel: Gewerbe zu Wohnung, Keller zu Wohnraum, Ferienwohnung oder Praxis.
Unverbindliche Anfrage. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Projekts verwendet.
Sachsen-Anhalt: Zuständigkeiten der Bauaufsicht
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Nutzungsänderung: Leistung und Anfrage
Bauantrag und Genehmigungsplanung