Eine ehemalige Ladenfläche, ein Büro oder eine Wohnung soll in Berlin anders genutzt werden? Wir betrachten die genehmigte Nutzung und Ihr Raumkonzept gemeinsam und unterstützen Sie bei den erforderlichen Bauvorlagen.
Gerade beim Wechsel zwischen Wohnen und Gewerbe reicht ein neuer Mietvertrag nicht als baurechtlicher Nachweis. Eine Berliner Nutzungsänderung beginnt deshalb mit den bestehenden Bescheiden und einer konkreten Beschreibung der künftigen Nutzung, einschließlich möglichem Besucher- oder Kundenverkehr.
Neben dem Bauordnungsrecht ist zu klären, ob die neue Nutzung im jeweiligen Gebiet zulässig ist. Bei der Umwandlung von Wohnraum können außerdem eigenständige wohnungsrechtliche Anforderungen relevant sein. Diese sind nicht automatisch durch einen Bauantrag erledigt.
Berlin: Informationen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Patientenverkehr, Zugänglichkeit und Raumaufteilung werden gegenüber der bisherigen Verkaufsnutzung eingeordnet.
Wohnqualität, Belichtung und Zulässigkeit am Standort werden vor der Umplanung betrachtet.
Baurecht und mögliche zusätzliche wohnungsrechtliche Anforderungen müssen getrennt geklärt werden.
Die tatsächliche Tätigkeit ist entscheidend, nicht nur die Bezeichnung als Atelier.
Bei Flächen im Erdgeschoss sind Zugänge, Rettungswege und die Verträglichkeit mit benachbarten Wohnungen wichtige Ausgangspunkte. Eine Betriebsbeschreibung hilft, eine ruhige Büronutzung von einem Betrieb mit regelmäßigem Kundenverkehr zu unterscheiden.
Das Berliner Serviceportal ordnet Bauanträge der Bauaufsicht des Bezirks zu, in dem das Grundstück liegt. Welche Verfahrensart passt und ob weitere Stellen einzubeziehen sind, klären wir für Ihr Objekt; die verlinkte Information betrifft das vereinfachte Verfahren.
Wir prüfen nicht nur Ihre geplante Nutzung, sondern auch mögliche baurechtliche Konflikte im Bestand. Eine bauvorlageberechtigte Architektin begleitet die architektonische Planung persönlich. Erforderliche Fachnachweise und die für Ihr Vorhaben geltende Bauvorlageberechtigung klären wir vor Beauftragung.
Viele Nutzungsänderungen starten ab 1.290 €. Maßgeblich sind der tatsächliche Planungsumfang und die vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Angebot; Behördengebühren und externe Fachnachweise sind gesondert zu berücksichtigen.
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Der Grundstücksstandort bestimmt die zuständige bezirkliche Bauaufsicht, nicht Ihr Wohn- oder Firmensitz.
Nicht zwingend. Zusätzlich können eigenständige wohnungsrechtliche Verfahren relevant sein. Deren Erforderlichkeit ist objektbezogen zu klären.
Nein. Angaben zu Tätigkeit, Besuchern, Arbeitszeiten und Flächennutzung helfen bei einer nachvollziehbaren Einordnung.
Teilen Sie die fehlenden Unterlagen mit. Wir besprechen die Beschaffung von Bestandsunterlagen und gegebenenfalls ein Aufmaß, bevor wir von einer gesicherten Ausgangsnutzung ausgehen.
Ein unterschriebener Mietvertrag ersetzt kein erforderliches Verfahren. Der zulässige Nutzungsbeginn ist anhand des konkreten Genehmigungsstands zu klären.
Beschreiben Sie die bisherige und die gewünschte Nutzung. Wählen Sie im Formular das Bundesland Ihres Objekts. Wir melden uns persönlich mit einer ersten Einordnung und dem weiteren Vorgehen.
Zum Beispiel: Gewerbe zu Wohnung, Keller zu Wohnraum, Ferienwohnung oder Praxis.
Unverbindliche Anfrage. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Projekts verwendet.
Berlin: Informationen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Nutzungsänderung: Leistung und Anfrage
Bauantrag und Genehmigungsplanung