Sie planen eine zusätzliche Wohnung, Gästeunterkunft oder neue gewerbliche Nutzung in Schleswig-Holstein? Wir stellen den genehmigten Bestand und das neue Konzept gegenüber und klären die benötigte architektonische Planung.
Eine neue Nutzung kann andere Anforderungen auslösen, auch wenn nur die Einrichtung verändert wird. Bei Gästeunterkünften ist die tatsächliche Betriebsform zu beschreiben; bei zusätzlichen Wohnungen sind Räume und Erschließung zu betrachten.
Die verlinkte Behördeninformation zum vereinfachten Verfahren betont: Eine eingeschränkte behördliche Prüfung hebt andere öffentlich-rechtliche Anforderungen nicht auf. Für die Planung sind deshalb auch diejenigen Themen relevant, die nicht vollständig im Verfahren geprüft werden.
Schleswig-Flensburg: Nutzungsänderung im vereinfachten Verfahren
Belegung und Vermietungsform sind Teil der Nutzungsbeschreibung.
Die neue Einheit wird mit Treppe und genehmigtem Bestand abgeglichen.
Auch ein scheinbar kleiner Wechsel wird anhand des tatsächlichen Betriebs eingeordnet.
Die Standortzulässigkeit und bauliche Eignung sind früh zu klären.
Wir achten auf die klare Beschreibung der Nutzung und auf sichere Rettungswege. Für zusätzliche Einheiten werden Zugänge und Bestandsstatus geprüft. Bei touristischer Nutzung ist die Betriebsform nicht mit einer gewöhnlichen Wohnung gleichzusetzen.
Die untere Bauaufsicht am Grundstücksstandort wird ermittelt. Die Information des Kreises Schleswig-Flensburg zeigt einen Verfahrensweg, trifft aber keine Entscheidung für andere Standorte oder Nutzungen. Welche Unterlagen benötigt werden, wird projektbezogen geklärt.
Wir prüfen nicht nur Ihre geplante Nutzung, sondern auch mögliche baurechtliche Konflikte im Bestand. Eine bauvorlageberechtigte Architektin begleitet die architektonische Planung persönlich. Erforderliche Fachnachweise und die für Ihr Vorhaben geltende Bauvorlageberechtigung klären wir vor Beauftragung.
Viele Nutzungsänderungen starten ab 1.290 €. Maßgeblich sind der tatsächliche Planungsumfang und die vorhandenen Unterlagen. Sie erhalten vor Beauftragung ein transparentes Angebot; Behördengebühren und externe Fachnachweise sind gesondert zu berücksichtigen.
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Nicht zwingend. Die offizielle Information betont, dass eine eingeschränkte Prüfung andere Pflichten nicht aufhebt.
Das ist nicht pauschal anzunehmen. Betriebsform und tatsächliche Nutzung müssen am Standort eingeordnet werden.
Er erläutert ein Verfahren. Die zuständige Behörde und passende Verfahrensart sind anhand Ihres Standorts zu klären.
Neben Plänen und Genehmigungen helfen Angaben zu Zugängen, Treppe und Rettungswegen für die erste Bestandsprüfung.
Nein. Eine neue Nutzung kann auch ohne Umbau zusätzliche Anforderungen an Räume oder Sicherheit auslösen.
Beschreiben Sie die bisherige und die gewünschte Nutzung. Wählen Sie im Formular das Bundesland Ihres Objekts. Wir melden uns persönlich mit einer ersten Einordnung und dem weiteren Vorgehen.
Zum Beispiel: Gewerbe zu Wohnung, Keller zu Wohnraum, Ferienwohnung oder Praxis.
Unverbindliche Anfrage. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Projekts verwendet.
Schleswig-Flensburg: Nutzungsänderung im vereinfachten Verfahren
Leistung und Preise der Nutzungsänderungsplanung
Nutzungsänderung: Leistung und Anfrage
Bauantrag und Genehmigungsplanung